Die Stadt Krefeld stellt seit 2019 einen Verhütungsmittelfond für alle Krefelder Frauen zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist diese Unterstützung auch für Sie nutzbar. 

Sie möchten die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel beantragen?

Das ist möglich, wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie leben in Krefeld und sind dort gemeldet
  • Sie erhalten Leistungen nach dem SGB (ALG I und II)
  • Sie beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Sie haben ein geringes Einkommen
  • Sie sind Studentin/Schülerin und beziehen BAföG
  • Sie befinden sich in einer Berufsausbildung.

 

Sie vereinbaren einen Termin bei uns in der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Dort wird in einem persönlichen Gespräch geklärt, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Bitte bringen Sie zu dem Gespräch folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis, Pass oder anderer Identitätsnachweis
  • Nachweis über Ihr familiäres Gesamteinkommen
  • das eventuelle Rezept für die Anti-Baby-Pille oder Angaben zum einem anderen Verhütungsmittel