Finanzielle Hilfen für schwangere Frauen

Sie sind in einer Notlage? Die Bundestiftung Mutter und Kind kann hier eine Hilfe sein

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ bietet finanzielle Hilfen für Frauen, die durch eine Schwangerschaft in eine Notlage geraten sind. Die Hilfe kann bei einer donum vitae Schwangerschaftsberatungsstelle an ihrem Wohnsitz beantragt werden. Dazu müssen Sie Ihre Schwangerschaft nachweisen.

Eine Hilfe aus Mitteln der Bundesstiftung ist nur möglich, wenn:

  • andere Sozialleistungen nicht ausreichen,
  • andere Sozialleistungen nicht gewährt werden,
  • Sie über ein geringes Einkommen verfügen.

Für eine Prüfung Ihres Antrages machen Sie bitte vorab einen Termin und bringen Ihren Ausweis, den Nachweis über das (Familien-)Einkommen der letzten 3 Monate mit sowie eine Bankverbindung. 

Wir stehen Ihnen helfend zur Seite. Auf Leistungen der Bundesstiftung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Sie haben Fragen zur Bundesstiftung? Dann nehmen Sie mit einer unserer Berater*innen Kontakt auf.

Hier finden Sie außerdem weitere Informationen des BMFSFJ zur Bundesstiftung.