Schwangerschaftsberatung - Kinderwunsch - Trauerbegleitung und vieles mehr

Informationen für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Zahlungspflichtige

Seit 26 Jahren unterstützen wir Frauen*, Männer* und Familien in besonderen Lebenssituationen – bei Fragen zur Schwangerschaft und bis zu 3 Jahre nach der Geburt, unerfülltem Kinderwunsch, im Schwangerschaftskonflikt und nach dem frühen Verlust eines Kindes sowie bei persönlichen und sozialen Herausforderungen.

Unsere Beratung ist vertraulich, wertschätzend und ergebnisoffen, alles ohne Warteliste und auf Wunsch auch anonym. Wir unterstützen Menschen dabei, informierte Entscheidungen zu treffen, Krisen zu bewältigen und neue Perspektiven zu entwickeln.

Als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, gerichtliche Geldauflagen entgegenzunehmen. Mit Ihrer Zuweisung unterstützen Sie unmittelbar unsere Beratungs- und Begleitungsarbeit und tragen dazu bei, dass Menschen in belastenden Lebenssituationen weiterhin kompetente psychosoziale Unterstützung erhalten.

Durch unsere kostenfreien Beratungsangebote erhalten Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen Zugang zu qualifizierter psychosozialer Unterstützung.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen. 

 

  • Weitere Informationen

    • Verwendung von Geldauflagen bei donum vitae Krefeld e.V.

      • Die Arbeit von donum vitae Krefeld e.V. wird überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert. Gerichtliche Geldauflagen ermöglichen es uns, unsere kostenfreien Beratungs- und Unterstützungsangebote langfristig zu sichern, weiterzuentwickeln und auf besondere Bedarfe zu reagieren. So organisieren wir z.B. eine Trauergruppe für Eltern von sog. “Sternenkindern” (früh verstorbene Kinder) oder bieten Gruppe für Schwangere an, zum Austausch und zur Entspannung. 

        Als staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle verwenden wir zugewiesene Geldauflagen ausschließlich für unsere satzungsgemäßen und gemeinnützigen Aufgaben. Wir erfüllen den gesetzlichen Auftrag nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

        Ihre Zuweisung unterstützt unmittelbar die psychosoziale Schwangerschaftsberatung im Kontext von Schwangerschafts(konflikt)beratung, unerfülltem Kinderwunsch oder auch Trauerbegleitung. 

        Transparenz und ein verantwortungsvoller Umgang mit zugewiesenen Mitteln sind uns wichtig. 

        Hinweis: Gerichtliche Geldauflagen sind keine Spenden und können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

    • Wie Ihre Geldauflage direkt in Krefeld wirkt

      • Mit einer Geldauflage zugunsten unserer Beratungsstelle unterstützen Sie qualifizierte psychosoziale Beratung, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen ohne Wartezeiten begleitet.
        Ihre Zuweisung ermöglicht beispielsweise:

        • Beratung rund um Schwangerschaft, Geburt und frühe Elternschaft: Unterstützung bei Fragen rund um die Geburt, bei Folgeschwangerschaften nach belastenden Erfahrungen, unerfülltem Kinderwunsch sowie in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes. 

        • Beratung in Schwangerschaftskonflikten: Ergebnisoffene und vertrauliche Beratung bei einer ungewollten oder ungeplanten Schwangerschaft sowie Ausstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbescheinigung. Dazu ergänzen wir zudem eine umfassende Verhütungsberatung und prüfen für einkommensschwache Frauen nach Bedarf einen Zuschuss zum Verhütungsmittelfond der Stadt Krefeld. 

        • Begleitung nach Verlust und in Trauersituationen: Psychosoziale Unterstützung nach Fehlgeburt, Totgeburt, Schwangerschaftsabbruch oder dem Verlust eines Kindes.